Rechtsgeschäfte, deren Gültigkeit von der → Zustimmung eines anderen abhängig ist, sind schwebend unwirksam. Bei Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft rückwirkend gültig, bei Verweigerung rückwirkend nichtig (→ Nichtigkeit).
Rechtsgeschäfte, deren Gültigkeit von der → Zustimmung eines anderen abhängig ist, sind schwebend unwirksam. Bei Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft rückwirkend gültig, bei Verweigerung rückwirkend nichtig (→ Nichtigkeit).