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Sponsoring

Zielbezogene Zusammenarbeit zwischen einem Sponsor und einem Gesponserten. Der Sponsor überlässt dem Gesponserten Geld, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen, der Gesponserte gewährt dem Sponsor eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung. Diese vertraglich vereinbarte Gegenleistung bildet den Unterschied zum klassischen Mäzenatentum, bei dem der Förderer uneigennützig vorgeht.

Im Wesentlichen lassen sich drei Sponsoringarten unterscheiden: Sportsponsoring (z. B. Sportvereine, Sportler, Sportveranstaltungen), Kultursponsoring (z. B. Museen, Theater, etc.) und Sozialsponsoring (z. B. Hochschulen, Umweltschutzorganisationen, etc.).

Wesentliche Ziele, die mit dem Sponsoring durch Unternehmen verfolgt werden, sind beim Sportsponsoring die Steigerung der Unternehmens- bzw. Markenbekanntheit, ein Imagetransfer vom Sportler auf das Unternehmen und seine Produkte oder die Steigerung des → Goodwill gegenüber dem Unternehmen.

Ein Einsatz erfolgt hier auch, um bestehende Werbeeinschränkungen zu umgehen oder andere kommunikationspolitische Maßnahmen zu unterstützen. Im Bereich des Kultursponsoring bestimmen Gründe wie Image- und Kundenpflege, Mitarbeitermotivation oder persönliches Interesse der Unternehmensleitung den Einsatz als Sponsor (Abbildung S-9).

  Sportsponsoring Kultursponsoring Sozialsponsoring
zu fördernde Bereiche Sportarten wie Fußball, Tennis, Motorsport, Eissport, usw. Kulturbereiche wie Bildende Kunst, Musik, Bühnenkunst, Literatur, usw. Sozialbereiche wie Gesundheit, Umweltschutz, Wissenschaft und Ausbildung
Leistungs- ebenen Leistungssport Breitensport Nachwuchs Spitzenkünstler Nachwuchs- künstler Sitzenforschung Breitenforschung Nachwuchsforschung

 

  Sportsponsoring Kultursponsoring Sozialsponsoring
zu fördernde organisa- torische Einheiten Verband

Verein

Team

Sportler

Veranstaltungen

Institutionen

Gruppen

Individuen

Institutionen wie z. B.

Hochschulen

Lehrstühle

Leistungs-

arten

Geld

Sachzuwendungen

Dienstleistungen

Arten von Gegenleistungen Gestaltung von Ausrüstungs-/Ausstattungsgegenständen

Präsenz im Umfeld von Veranstaltungen

Nutzung offizieller Titel

Benennung einer Veranstaltung nach dem Sponsor

Einsatz von geförderten Personen/Teams bei Werbe-, Verkaufsförderungsmaßnahmen

Abb. S-9: Handlungsmöglichkeiten des Sponsoring (Quelle: Berndt, R.: Marketing 2, Marketing-Politik, 3. Aufl., Berlin u. a., S. 302)