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Squeeze-out

Nach dem → Wertpapier- und Übernahmegesetz (WpÜG) mögliche Form des Ausschlusses eines Minderheitsanteilseigners einer Kapitalgesellschaft. Besitzt ein Hauptaktionär mehr als 95 % der Anteile an einer Gesellschaft, so können auf Antrag des Hauptaktionärs die übrigen Kleinaktionäre durch Beschluss der → Hauptversammlung von der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Ziel dieses Ausschlusses gegen eine Abfindung auf Basis der letzten Börsenwerte ist regelmäßig die Einsparung teurer Hauptversammlungskosten und die Verzögerungen aufgrund der Einholung von Stimmen von Kleinanteileignern, die ihre Stimmrechte für Klagen und gerichtliche Verfahren missbrauchen.