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Steuerbilanz

Instrument zur Ermittlung des Gewinns innerhalb der ersten drei → Einkunftsarten mit Hilfe eines Betriebsvermögensvergleichs. Zu unterscheiden sind die originäre Steuerbilanz und die abgeleitete Steuerbilanz.

Zur Erstellung einer originären Steuerbilanz ist verpflichtet, wer z. B. als Gewerbetreibender nicht nach Handelsrecht zur Buchführung und Erstellung eines → Jahresabschluss verpflichtet ist, aber die Umsatzgrenze von 600 000 € oder die Gewinngrenze von 60 000 € überschreitet. Weiterhin können Land- und Forstwirte und Selbständige freiwillig nach § 4 I EStG eine Steuerbilanz erstellen und so ihren Gewinn ermitteln. Hierbei sind die Regeln über den Umfang des Betriebsvermögens sowie die Regeln über die Aktivierung, Passivierung und → Bewertung nach § 6 EStG zu beachten.