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Steuererhebung

Abschnitt im Besteuerungsverfahren. Nach der Durchführung des Besteuerungsprozesses und der Feststellung der → Steuerschuld folgt das Erhebungsverfahren. Es regelt insbesondere Fragen nach der Verwirklichung des Steueranspruchs, der Fälligkeit und des Erlöschens.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere Vorschriften zur Zahlung, zum Erlass, zur → Verjährung sowie zur Verzinsung und zum Säumniszuschlag zu beachten. Durch das Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz sind die gesetzlichen Grundlagen für eine zunehmende automatisierte Veranlagung gelegt worden.