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Subsidiaritätsprinzip

Ursprünglich Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten Ebene nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Übertragen wurde der Begriff auf die betriebliche → Personalführung und im Bereich der → Versicherung.

Demnach hat sich ein Vorgesetzter nur um Probleme zu kümmern, die von einer unteren → Hierarchie nicht bewältigt wird bzw. Individualversicherungen sollen den Zwangs- oder Kollektivversicherungen vorgehen, d. h. jeder soll seine Alters-, Unfallrisiken, etc. selbst freiwillig tragen. Das Kollektiv soll nur hinzutreten, wenn der Einzelne bei der Entscheidung überfordert ist.