Recht eines dafür Beauftragten (Treuhänder, Trustee), für eine andere Person (Treugeber) im eigenen Namen mit Weisung des Treugebers zu handeln. Treuhandgesellschaften, die fremdes Vermögen verwalten, sind meist Wirtschaftsprüfungs- und Steuergesellschaften oder Tochtergesellschaften einer → Bank.
Als Treuhänder fungiert beispielsweise auch ein Vormund eines → Mündels.