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Unternehmensregister

Zentrales elektronisches Register, über das die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten online unter der Internet-Adresse www.unternehmensregister.de abgerufen werden können.

Rechtsgrundlage für das seit 1.1.2007 geführte Register ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006. Danach sind die Unternehmen verpflichtet, ihre regelmäßig offen zulegenden Daten (insbesondere Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte sowie Zwischenberichte) beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung einzureichen. Eine Einreichung beim → Handelsregister (Amtsgericht) entfällt. Der Betreiber des Bundesanzeigers leitet die Daten an das Unternehmensregister weiter.

Kleinstkapitalgesellschaften können gem. § 326 II HGB anstelle einer Offenlegung auch nur eine Hinterlegung beantragen. Die Einsichtnahme ist dann nur auf Antrag durch die Übersendung einer kostenpflichtigen Kopie möglich.

Über das Unternehmensregister können auch die unregelmäßig zu veröffentlichenden Unternehmensdaten (Gründung, Sitzverlagerung etc.) abgerufen werden, die in den ab 1.1.2007 bei den Amtsgerichten elektronisch zu führenden Handels-, Genossenschafts- und Partnerregistern enthalten sind. Mit dem Unternehmensregister wurde eine zentrale Stelle geschaffen, bei der alle wesentlichen veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten gebündelt online zur Verfügung stehen, sog. One-Stop-Shopping.