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Vorschusszinsen

Zins (→ Zins), den eine Bank bei vorzeitiger Rückzahlung von → Spareinlagen oder anderer Festeinlagen vom Kunden erhebt. Seit 1993 besteht nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil keine Pflicht mehr, Vorschusszinsen zu berechnen, so dass der Sparer auf die → Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seines Sparvertrages achten muss.

Häufig verzichten Banken auf deren Berechnung, wenn die Rückzahlung der ungekündigten Spareinlage im Fall einer wirtschaftlichen Notlage des Sparers erfolgt. Andernfalls berechnet sich der Vorschusszins regelmäßig aus einem Viertel der Zinssatzdifferenz, wenn das Geld nicht als Spareinlage, sondern als Sichtguthaben eingelegt worden wäre.