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Wechselprozess

Durch den Begünstigten eines Wechsels bei dem für die Zahl- bzw. Domizilstelle zuständigen Amtsgericht angestrengtes Verfahren, durch das der Wechselgläubiger einen vollstreckbaren Titel gegenüber einem Wechselverpflichteten (→ Bezogener, → Indossament) erlangen will.

Die Fristen des Wechselprozesses sind gegenüber üblichen Zivilprozessen besonders kurz, um der besonderen Strenge des Wechselrechts Rechnung zu tragen.