Spezialinstitute, auch als Kassenvereine bezeichnet, die für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, insbesondere → Effekten, zuständig sind. Sie werden gemäß § 1 Depotgesetz vom zuständigen Bundesland bezeichnet und sind unter dem Dach der Deutschen Kassenverein AG organisiert.
Dieser Deutsche Kassenverein AG in Frankfurt wird durch die → Deutsche Börse AG getragen und finanziert. Die Verwahrung kann in verschiedener Form erfolgen (→ Depotgeschäft).