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Wettbewerb

Leistungskampf zwischen Wirtschaftseinheiten (→ Konkurrent) am Markt. Dem Wettbewerb werden folgende Funktionen zugeschrieben:

  1. Verteilungsfunktion, d. h. gerechte Einkommensverteilung und damit Erhöhung des Wohlstandes.
  2. Anreizfunktion, d. h. Förderung des technischen Fortschrittes und Voraussetzung für Innovation.
  3. Steuerungsfunktion, d. h. Ermöglichung eines Güterangebotes entsprechend den Präferenzstrukturen der Konsumenten und Lenkung der Produktionsfaktoren in ihre effizienteste Verwendung (optimale Ressourcenallokation).

Der Wettbewerb kann durch ein politisches System mehr oder weniger gefördert werden, um das Leistungsprinzip der Marktwirtschaft zu steuern bzw. es nicht zur Konzentration in der Wirtschaft kommen zu lassen. Diese Konzentrationsprozesse werden durch die Ziele der Unternehmenszusammenschlüsse gefördert.

Um Absprachen oder Behinderungen von Konkurrenten zu verhindern bzw. zu sanktionieren, existieren in Deutschland zahlreiche Vorschriften zur Förderung bzw. zum Erhalt des Wettbewerbs (→ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), → Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)). Aus Sicht des Betriebes sind verschiedene Wettbewerbsstrategien zu unterscheiden.