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Zoll

Abgabe (→ Abgabe), die bei Ein- oder Ausfuhr von Waren, Devisen oder Wertpapieren von einem Land erhoben wird. Es handelt sich, im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen, um Steuern gemäß § 3 AO, die gemäß Artikel 105 GG ausschließlich dem Bund zustehen und in einem eigenen Zollgesetz geregelt sind.

Im Rahmen der → Außenhandelsfinanzierung verlangen Importeure bzw. Exporteure häufig so genannte Zollgarantien, d. h. die → Garantie einer → Bank, dass der Ex- oder Importeur die Zölle bezahlen kann.