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Agent

Handelsvertreter (→ Handelsvertreter) oder → Kommissionär, der im → Handel oder im Versicherungsgewerbe Kauf- und Verkaufsaufträge vermittelt und Verträge anbahnt. Im Gegensatz zum → Makler hat der Agent das Geschäft nicht nur zu vermitteln und dafür ein Honorar zu erhalten, sondern auch für den Auftraggeber aufzutreten bzw. den Agenturvertrag abzuschließen.

Rechtlich liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag vor. Sofern die Agentur bzw. der Agent kein Musterlager unterhält, wird er auch als → Broker bezeichnet. Im Gegensatz zu Firmenvertretern (→ Reisender) vermittelt der Agent oder Broker nicht einzelne Unternehmensleistungen exklusiv, sondern ist frei in seiner Produkt- oder Dienstleistungsauswahl.