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Akzeptkredit

Verpflichtung einer → Bank, einen auf sie gezogenen → Wechsel zu akzeptieren (→ Akzept).

Im Gegensatz zur üblichen Diskontierung eines Wechsels (→ Diskontsatz), bei der der Einreicher des zu diskontierenden Wechsels von der Bank Kredit bis zur Fälligkeit erhält, leiht die Bank beim Akzeptkredit dem Aussteller lediglich ihren „guten Namen“ (Kreditleihe).

Ein solches Bankakzept wird in der Regel im Rahmen der → Außenhandelsfinanzierung vom Importeur über seine Bank an den Exporteur als Sicherstellung begeben. Es dient damit häufig neben einem anderen → Exportdokument als Zahlungssicherheit beim → Dokumentenakkreditiv oder dem → Dokumenteninkasso.