Trennung der nicht einem Schuldner gehörenden Vermögenswerte von der Konkursmasse (→ Insolvenzrecht). Dies sind z. B. Gegenstände unter → Eigentumsvorbehalt oder die von einem Schuldner lediglich verwahrten Gegenstände (Depot).
Das Aussonderungsrecht verlangt im Gegensatz zur → Absonderung die körperliche Aushändigung der Gegenstände an den Berechtigten vor Zwangsvollstreckung einer Konkursmasse.