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Absonderung

Recht auf eine bevorzugte Befriedigung eines Zahlungsanspruches aus einem zu einer Konkursmasse (→ Insolvenzrecht) gehörenden Objekt, welches mit einem Pfandrecht oder einem pfandähnlichen Recht belegt ist.

Dies ist beispielsweise bei Gläubigern der Fall, denen eine → Hypothek, → Grundschuld oder → Rentenschuld zusteht, oder denen ein Gegenstand sicherungsübereignet bzw. sicherungsabgetreten wurde. Im Gegensatz zur → Aussonderung verbleibt damit das Objekt in der Konkursmasse und ist damit Teil der Zwangsvollstreckung, wobei der Erlös aus der Konkursmasse zunächst zur Befriedigung der abgesonderten Ansprüche herangezogen wird.