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Betriebsvermögen

Abgrenzung zum Privatvermögen, wenn es um die steuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern geht. Weiterhin Maßgröße im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs und der Vermögensaufstellung. In der ersten Begriffsverwendung kommt es für die Berücksichtigung der mit dem Wirtschaftsgut entstehenden Einnahme und Ausgabe entscheidend auf die Zuordnung zur Vermögenssphäre an.

Wird ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen zugerechnet, können Aufwendungen, die mit diesem Wirtschaftsgut zusammenhängen, steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso sind Veräußerungsgewinne und -verluste steuerlich relevant. In der zweiten Begriffsverwendung wird das Betriebsvermögen als Residualgröße aus der Differenz von Vermögen und Schulden im bilanztechnischen Sinne (Bilanz) verstanden.

Es handelt sich also um eine Art Eigenkapitalgröße, die auch als Reinvermögen bezeichnet wird. Dabei unterscheidet sich nochmals die ertragsteuerliche und bewertungsrechtliche Verwendung.