Abgrenzung zum Privatvermögen, wenn es um die steuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern geht. Weiterhin Maßgröße im Rahmen des → Betriebsvermögensvergleichs und der Vermögensaufstellung. In der ersten Begriffsverwendung kommt es für die Berücksichtigung der mit dem Wirtschaftsgut entstehenden → Einnahme und → Ausgabe entscheidend auf die Zuordnung zur Vermögenssphäre an.
Wird ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen zugerechnet, können Aufwendungen, die mit diesem Wirtschaftsgut zusammenhängen, steuerlich geltend gemacht werden. Ebenso sind Veräußerungsgewinne und -verluste steuerlich relevant. In der zweiten Begriffsverwendung wird das Betriebsvermögen als Residualgröße aus der Differenz von → Vermögen und → Schulden im bilanztechnischen Sinne (→ Bilanz) verstanden.
Es handelt sich also um eine Art Eigenkapitalgröße, die auch als Reinvermögen bezeichnet wird. Dabei unterscheidet sich nochmals die ertragsteuerliche und bewertungsrechtliche Verwendung.