- Bilanziell: Bezeichnung für die insgesamt auf der Passivseite der → Handelsbilanz ausgewiesenen → Verbindlichkeiten und → Rückstellungen, die dem auf der Aktivseite gezeigten → Vermögen gegenüberstehen. Die in der → Steuerbilanz enthaltenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden nicht als Schulden, sondern als negative → Wirtschaftsgüter bezeichnet, wobei insbesondere bei den Rückstellungen Unterschiede bestehen.
- Zivilrechtlich: Bezeichnung für eine aus einem sog. Schuldverhältnis gem. § 241 BGB sich ergebende Verpflichtung eines Schuldners an einen → Gläubiger, eine bestimmte Leistung, die auch in einem Unterlassen bestehen kann, zu erbringen. Nach dem Leistungsort wird in Holschuld und Bringschuld unterschieden, je nachdem, ob der → Erfüllungsort der Ort des Schuldners oder der Ort des Gläubigers ist.
- Umgangssprachlich: Bezeichnung für eine Geldschuld (→ Kredit).