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Diskriminanzanalyse

1936 von R. A. Fischer entwickeltes mathematisch-statistisches Verfahren zur Errechnung der → Signifikanz einer Variablen auf eine (Kredit-)Entscheidung, hinsichtlich deren Zuordnung zu einer von mindestens zwei sich nicht überschneidenden Teilmengen (z. B. solvent, nicht solvent).

Ziel ist es, verschiedene Gruppen aufgrund ihrer Variablen zu differenzieren, so dass ein neues Element anhand seiner Merkmale einer Gruppe zugeordnet werden kann. Die Bonitätseinstufung (→ Bonität) eines Unternehmens in Risikoklassen (→ Risiko) kann basierend auf einer solchen Diskriminanzanalyse erfolgen, indem Jahresabschlusskennzahlen (→ Kennzahlenanalyse) als Variablen herangezogen werden.