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Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

1989 im Rahmen der EG-Harmonisierung neu geschaffene → Rechtsform des Europäischen Gesellschaftsrechts.

Danach haben kleinere und mittlere Unternehmen unter 500 Arbeitnehmern aus EG-Mitgliedstaaten seit 1. 7. 1989 die Möglichkeit, grenzüberschreitende Kooperationen in Form der EWIV zu betreiben, wobei diese Rechtsform selbst keine eigenen Gewinne erwirtschaften soll, sondern lediglich im Sinne einer → Holding als Dachgesellschaft zu nutzen ist. In der Praxis hat diese Rechtsform noch kaum Bedeutung.

Die Grundstruktur ähnelt der deutschen → Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Auch hier haben die Gesellschafter gemeinschaftliche Geschäftsführungsbefugnis und haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Die EWIV ist am Kapitalmarkt nicht emissionsfähig.