Berufsgruppe, die nicht als → Gewerbe angesehen wird, aber selbständig eine bestimmte Leistungserstellung betreibt. Beispielsweise sind Ärzte, Architekten, Künstler, Rechtsanwälte, → Steuerberater oder → Wirtschaftsprüfer selbständige Freiberufler.
Angehörige der freien Berufe betreiben kein Gewerbe, sind daher nicht Kaufleute und unterliegen daher auch nicht der Gewerbesteuerpflicht.