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Gewerbe

Teil der Wirtschaft, der gem. → Gewerbeordnung selbständig, nachhaltig zur Gewinnerzielung handelt, aber nicht als Land- und Forstwirtschaft oder als → Freie Berufe gilt (§ 15 II EStG). Gewerbebetriebe erzeugen Sachleistungen, indem sie Produkte herstellen, umwandeln oder veredeln bzw. ausbessern. Es handelt sich um einen → Betrieb, der Land- und Forstwirtschaft und den sonstigen Betrieben des primären Sektors nachgelagert und vor dem tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) anzusiedeln ist. Zum Gewerbe kann daher sowohl die → Industrie als auch das → Handwerk zählen. Die Gewerbefreiheit ist zwar gem. Abs. 12 GG garantiert, unterliegt jedoch der Gewerbeaufsicht durch Gewerbeaufsichtsämter, die die persönliche Zuverlässigkeit, Arbeitszeiten, Betriebssicherheit, Gefahren oder Nachteile für das Allgemeinwohl sowie bereits ökologische Erfordernisse aufgrund der Gewerbeordnung (GewO) prüfen. Die Gewerbeuntersagung sowie die Rücknahme der Gewerbezulassung sind anfechtbar (→ Anfechtung). Gewerbefremde Unternehmen haben → Gewerbesteuer zu bezahlen.

Definition des Gewerbes
Abb. G-4: Definition des Gewerbes