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Fremdkapital

Finanzielle Mittel, die dem Unternehmen – im Gegensatz zum → Eigenkapital – zeitlich befristet überlassen werden. Das Fremdkapital und Eigenkapital ergeben zusammen das Gesamtkapital. Die Fremdkapitalgeber erhalten, soweit es sich um Kredite handelt, im Gegensatz zum Eigenkapital eine erfolgsunabhängige Verzinsung. In der Praxis finden sich aber auch Mischformen zwischen Eigen- und Fremdkapital, z. B. Optionsanleihen.

Das Fremdkapital in der Bilanz setzt sich gem. § 266 III HGB zusammen aus: → Rückstellungen, → Verbindlichkeiten und den passiven → Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). Das Fremdkapital stellt eine wichtige Bezugsgröße im Rahmen der Bildung von → Finanzierungsregeln dar und beeinflusst über die Höhe der Fremdkapitalzinsen die Gesamtkapitalrentabilität. Dieser Zusammenhang wird im Rahmen des → Leverage-Effektes betrachtet.