Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Verbindlichkeiten

Verpflichtungen (→ Schulden), die auf der Passivseite der Bilanz gezeigt werden. Sie sind durch folgende drei Merkmale charakterisiert:

  1. Zivilrechtliche oder wirtschaftliche unumgängliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten
  2. Die Erfüllung stellt eine wirtschaftliche Belastung dar
  3. Die Verpflichtung ist eindeutig quantifizierbar – im Gegensatz zu den → Rückstellungen.

Gem. § 266 III HGB sind auf der Passivseite der Bilanz separat auszuweisen:

  • Anleihen, davon konvertibel
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Kapitalgesellschaften müssen ferner gem. § 268 V HGB zu jedem Posten den Betrag mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und von mehr als einem Jahr gesondert vermerken.

Zusätzlich ist im Anhang der Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren anzugeben sowie der Umfang, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist.

Verbindlichkeiten sind nach § 253 I HGB grundsätzlich mit ihrem Erfüllungs- bzw. Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Neben den in der Bilanz auszuweisenden Verbindlichkeiten sind unter der Bilanz sog. Eventualverbindlichkeiten, d. h. → Haftungsverhältnisse und → Sonstige finanzielle Verpflichtungen, zu vermerken.

Der nach IFRS und US-GAAP verwendete Begriff der Liabilities ist umfassender als der Begriff Verbindlichkeiten, er umfasst auch die sog. Accrued Liabilities bzw. Accruals, die nach deutschem Recht wegen der hier bestehenden Ungewissheit der Höhe und/oder des Fälligkeitstermins als Rückstellungen ausgewiesen werden.