Von den Eigentümern eines Betriebes bestelltes Führungsorgan (Manager). Das Recht bzw. die Pflicht zur Geschäftsführung ist abhängig von der → Rechtsform des Betriebes. Die Mehrzahl der deutschen Betriebe sind derzeit noch Eigentümer-Unternehmen, d. h. sie werden von den Eigentümern selbst geführt (→ Betriebsgröße, optimale).
Typische Beispiele von Geschäftsführungsunternehmen sind die Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH), bei denen der Vorstand die Geschäftsführung übernimmt. Zu unterscheiden von der Geschäftsführung (Leitungsbefugnis) ist die Befugnis der → Vertretung.