Ausdruck für einen erstmaligen „Gang an die → Börse“ zur Ausgabe von Anteilsscheinen (z. B. → Aktie) auch als IPO (Initial Public Offering) bezeichnet. Um Überzeichnungen und damit Kurssprünge zu vermeiden, kann ein → Greenshoe vereinbart werden.
Häufig wird der Begriff auch für das bloße Vorhaben → Aktiengesellschaft (AG) und damit emissionsfähig zu werden verwendet. Die Finanzierung eines Unternehmens durch die Ausgabe von Anteilsscheinen beim Publikum (Public) kann in verschiedenen → Börsenhandelsformen mit unterschiedlichen Vorschriften zur → Börsenzulassung erfolgen.