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Großaktionär

Anteilseigner einer → Aktiengesellschaft (AG), der über einen beträchtlichen Anteil des Aktienkapitals einer Unternehmung verfügt und durch Besitz normaler Aktien in der Regel einen erheblichen Einfluss im Aufsichtsrat ausüben kann.

Besondere Beachtung gilt hier der so genannten → Sperrminorität, d. h. dem Besitz von mindestens 25 % des Aktienkapitals, da dadurch die häufig notwendige Dreiviertelmehrheit bei Hauptversammlungsbeschlüssen für wichtige Entscheidungen durch den Großaktionär behindert werden kann.