Person, die gem. § 84 HGB als selbständiger Gewerbetreibender (→ Gewerbe) ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlussvertreter). Als Beispiel ist der selbständige Versicherungsvermittler (-vertreter) zu nennen. Dieser arbeitet im Gegensatz zu dem angestellten Handlungsgehilfen (§§ 59 ff. HGB) auf Provisionsbasis, also erfolgsorientiert (→ Reisender). Den Unterschied zwischen einem Handelsvertreter und einem Reisenden fasst Abbildung H-2 zusammen.
