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Inlandsemittenten

Begriff, der im Rahmen des am 20. 1. 2007 in Kraft getretenen Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) neu in das deutsche Börsen- und Bilanzrecht eingeführt wurde. Als Inlandsemittenten gelten gem. § 2 XIV WpHG im Wesentlichen Unternehmen, die an einem organisierten Markt in Deutschland Finanzinstrumente ausgeben und deren Herkunftsstaat Deutschland oder ein anderer Mitgliedstaat der EU ist.

Für Inlandsemittenten gelten besondere Berichts- und Offenlegungspflichten, wie z. B. der → Halbjahresfinanzbericht und der → Bilanzeid.