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Insolvenz

Bei Vorliegen von → Illiquidität bzw. Zahlungsunfähigkeit sowie → Überschuldung einer Unternehmung einsetzende Folge gem. dem → Insolvenzrecht. Insolvenzgründe sind häufig Managementfehler, d. h. fehlende oder falsche → Finanzplanung, aber auch mangelnde Zahlungseingänge aufgrund sich verschlechternder Zahlungsmoral und risikoaverser Gläubiger, die ihr Fremdkapital vorzeitig zurückfordern.

Bei Vorliegen einer Insolvenz ist ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, sofern ein außergerichtlicher Vergleich nicht möglich ist.