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Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Ergebnisgröße in der handelsbilanziellen → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die nach Berücksichtigung aller Erträge und aller Aufwendungen verbleibt.

Ein Jahresüberschuss, d. h. ein Mehrbetrag der Erträge gegenüber den Aufwendungen, kann grundsätzlich entweder in die → Rücklagen eingestellt – und damit im Unternehmen als Eigenkapital gebunden –, oder aber an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.

Ein Jahresfehlbetrag, d. h. ein Mehrbetrag der Aufwendungen über die Erträge, führt zu einer Eigenkapitalminderung.