Ergebnisgröße in der handelsbilanziellen → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die nach Berücksichtigung aller Erträge und aller Aufwendungen verbleibt.
Ein Jahresüberschuss, d. h. ein Mehrbetrag der Erträge gegenüber den Aufwendungen, kann grundsätzlich entweder in die → Rücklagen eingestellt – und damit im Unternehmen als Eigenkapital gebunden –, oder aber an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.
Ein Jahresfehlbetrag, d. h. ein Mehrbetrag der Aufwendungen über die Erträge, führt zu einer Eigenkapitalminderung.