Vertragliche Vereinbarung (→ Arbeitsvertrag) zwischen Arbeitnehmer und -geber, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt. Gesetzlich gem. § 1 IV BeschFG geregelt. Die wöchentliche Arbeitszeit ist zu vereinbaren und die tägliche Arbeitszeit vier Tage vorher anzukündigen (→ Personalleasing).