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Kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit (KAPOVAZ)

Vertragliche Vereinbarung (→ Arbeitsvertrag) zwischen Arbeitnehmer und -geber, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt. Gesetzlich gem. § 1 IV BeschFG geregelt. Die wöchentliche Arbeitszeit ist zu vereinbaren und die tägliche Arbeitszeit vier Tage vorher anzukündigen (→ Personalleasing).