Zeitlich befristete Arbeitnehmerüberlassung von Dritten (Leasing-Geber), die zunehmend als Instrument der → Personalbeschaffung eingesetzt wird (→ Leasing). Die gewerbliche Vermittlung von Leiharbeitnehmern wird durch das Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und bedarf der Genehmigung durch die → Bundesagentur für Arbeit (BA), die detaillierte Regelungen bezüglich der Entlohnung, → Arbeitszeit etc. vorschreiben kann.
Personalleasing hat für den Leasingnehmer die Vorteile eines kurzfristig einsetzbaren, zeitlich befristeten und preislich fest kalkulierbaren Personaleinsatzes zum Ausgleich von Kapazitätsschwankungen und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit für das Stammpersonal. Evtl. negative Auswirkungen auf die → Motivation des Stammpersonals sind zu beachten.