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Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG)

Überbegriff über Unternehmen, deren Geschäftszweck darin besteht, sich an kleinen und mittleren Unternehmen zu beteiligen (→ Beteiligung), um dadurch deren Eigenkapitalbasis zu stärken. Sie sind nicht zu verwechseln mit → Kapitalanlagegesellschaften (KAG), bei denen Anleger Fondsanteile erwerben, die für sie am Kapitalmarkt angelegt werden.

Bei KBG, insbesondere in der Sonderform der → Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG), sollen durch befristete Einlagen (in der Regel 10 bis 15 Jahre) Unternehmen, die noch keinen Zugang zum organisierten Kapitalmarkt haben (fehlende Emissionsfähigkeit), ein zusätzliches Haftungskapital für deren Unternehmenswachstum angeboten werden.

Sofern es sich bei den beteiligten Unternehmen um innovative Unternehmen mit allerdings ungewissen Zukunftschancen handelt, spricht man bei der Zurverfügungstellung von Kapital in Form von Beteiligungen von → Venture Capital (VC).