Letzte Stufe der klassischen → Kostenrechnung, nachdem im Rahmen einer → Kostenartenrechnung ermittelt wurde, welche Kosten in welcher Höhe angefallen sind und in einer → Kostenstellenrechnung geklärt wurde, wo diese Kosten angefallen sind bzw. worauf sie zugerechnet werden.
Die Kostenträgerrechnung wird stückbezogen und periodenbezogen als kalkulatorische Erfolgsrechnung bezeichnet. Hauptzweck ist insbesondere, Informationen für die Preispolitik (z. B. Ermittlung der Selbstkosten, Preisuntergrenzen) zur Verfügung zu stellen. Aber auch für die Programmpolitik und Beschaffungspolitik können die Kosten pro → Kostenträger (in der Regel Produkte) hilfreich sein, um deren Erfolg bzw. die Notwendigkeit zu günstigeren Einkäufen zu ermitteln. Es lassen sich die Kostenträgerzeitrechnung und die Kostenträgerstückrechnung unterscheiden.
Die Kostenträgerzeitrechnung erfasst die gesamten Kosten der Abrechnungsperiode nach Leistungsarten. Hierbei kommen zahlreiche Verfahren der → Kalkulation in Betracht. Im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung werden die Selbst- bzw. Herstellkosten der erbrachten Leistungen ermittelt und je nach Zeitbezug als Vor-, Zwischen- oder Nachkalkulation durchgeführt.
Je nach Einbezug von Kosten wird die Kostenträgerzeitrechnung nach dem → Gesamtkostenverfahren (GKV) (kostenartenorientierte Kostengliederung) oder dem → Umsatzkostenverfahren (UKV) (kostenträgerorientierte Kostengliederung) vorgenommen.