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Kreditauskunft

Anfrage eines Kreditors, d. h. Gläubigers, der einen → Kredit an einen Debitor, d. h. Schuldner, vergibt, beim Schuldner selbst (Selbstauskunft) oder einer gewerblichen Auskunftei (z. B. → Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung SCHUFA). Die Auskunft über den Schuldner soll Klarheit über dessen → Kreditfähigkeit sowie → Kreditwürdigkeit geben. Zwischen Banken existieren so genannte Grundsätze für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens, in denen insbesondere die strenge Vertraulichkeit der Daten geregelt ist.