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Nichtfinanzielle Erklärung

Bericht, der nach dem CSR (Corporate Social Responsibility)-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2017 beginnen, abzugeben ist.

Der Bericht trägt der Tatsache Rechnung, dass die → Stakeholder zunehmend den Fokus auf nichtfinanzielle Indikatoren der Unternehmen legen.

In dem Bericht ist gem. §§ 289c bzw. 315c HGB zunächst das Geschäftsmodell des Unternehmens allgemein zu beschreiben, bevor in separaten Abschnitten auf die Themenbereiche Umwelt, Arbeitnehmer, Sozialbelange, Menschenrechte und Korruption eingegangen wird.

Zur Abgabe des Berichts sind nach §§ 289b I und 315b I HGB große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften verpflichtet. Ferner fallen große Banken und Versicherungen, auch wenn sie nicht kapitalmarktorientiert sind, unter die Verpflichtung.

Der nichtfinanzielle Bericht kann entweder als Teil des Lageberichts bzw. Konzernlagebericht oder außerhalb in einem separaten → Nachhaltigkeitsbericht im engeren Sinne veröffentlicht werden. Er unterliegt der Abschlussprüfung.