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Orderschuldverschreibung

Anleihe, die im Gegensatz zur → Inhaberschuldverschreibung auf einen Namen lautet bzw. ausgestellt ist (→ Anleihe).

Ein Schuldner verpflichtet sich hier, an einen bestimmten namentlich genannten Gläubiger oder dessen explizite Order zu zahlen. Eine Order kann eine weitere bestimmte Person als Berechtigter sein. Orderschuldverschreibungen werden durch → Indossament übertragen.