Anleihe, die im Gegensatz zur → Inhaberschuldverschreibung auf einen Namen lautet bzw. ausgestellt ist (→ Anleihe).
Ein Schuldner verpflichtet sich hier, an einen bestimmten namentlich genannten Gläubiger oder dessen explizite Order zu zahlen. Eine Order kann eine weitere bestimmte Person als Berechtigter sein. Orderschuldverschreibungen werden durch → Indossament übertragen.