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Passiva

Finanzielle Mittel, die dem Unternehmen zur Finanzierung der Aktiva zur Verfügung stehen und auf der Haben-Seite der → Bilanz ausgewiesen werden. I. d. R. wird nach der Fälligkeit der Mittel in → Eigenkapital und → Fremdkapital sowie in die passiven → Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) unterschieden. Darüber hinaus bestehen spezifische Gliederungsvorschriften sowohl für die Passiva als auch die Aktiva der Bilanz gem. §§ 266 ff. HGB.