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Pfandbrief

Anleihe, die von privaten Hypothekenbanken, öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten sowie Schiffspfandbriefbanken ausgegeben wird und diesen Institutionen zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit dient (→ Anleihe).

So finanziert beispielsweise eine Hypothekenbank die Ausgabe eines Kredits an einen Bauherrn gegen eine → Hypothek als Sicherheit durch derartige Schuldverschreibungen. Für alle drei genannten Emittenten gelten spezielle Vorschriften (Hypothekenbankgesetz, Pfandbriefgesetz, Schiffsbankgesetz), welche die Höhe der Nennwerte, Besicherung und Ausgabebegrenzungen in Relation zum haftenden Eigenkapital des Emittenten vorsehen.

Der Begriff Pfandbrief ist gesetzlich geschützt. Trotz der → Mündelsicherheit und Deckungsstockfähigkeit (→ Deckungsrückstellung) nimmt die Bedeutung des Pfandbriefumlaufs in den letzten Jahren stark ab. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass von In-house-Banken ausländischen Emittenten und den privaten Banken meist attraktivere Angebote für Investoren bzw. Anleger geboten werden.