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Rente

  1. Bezeichnung für ein festverzinsliches → Wertpapier, insbesondere festverzinsliche → Anleihe. Der Teilmarkt des Kapitalmarkts, auf dem derartige Renten gehandelt werden, wird als Rentenmarkt bezeichnet.
    Seit 1991 wird hierfür ein eigener deutscher Rentenindex (REX) notiert, der konzeptionell dem → Deutschen Aktienindex (DAX) entspricht.
    Neue Rentenindizes sind seit 1999 der EBOX und BOIX (→ Aktienindex).
  2. Bezeichnung für eine regelmäßige Verpflichtung bzw. Zahlung. Zur Berechnung der Rente steht in der Finanzmathematik der so genannte Rentenbarwertfaktor zur Verfügung.
    Dies ist, im Gegensatz zum so genannten Wiedergewinnungsfaktor, der Betrag, mit dem eine Geldsumme multipliziert werden muss, um sie auf eine definierte Laufzeit in gleich hohen Beträgen zu verteilen (Beispiel bei → Finanzmathematik).