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Schuldschein

Von einem Schuldner ausgestellte Urkunde, die dem Gläubiger als Beweismittel über die Schuldverpflichtung dient. Der Schuldschein ist kein → Wertpapier, wie dies beispielsweise bei einer Schuldverschreibung (→ Anleihe) der Fall ist. Er ist nach erbrachter Leistung durch den Schuldner an ihn zurückzugeben und wird insbesondere bei → Schuldscheindarlehen eingesetzt.