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Steuermessbetrag

Bemessungsgrundlage (→ Steuerbemessungsgrundlage) für Hebesatzsteuern. Insbesondere bei der → Gewerbesteuer und der → Grundsteuer ermittelt die → Finanzbehörde als Bemessungsgrundlage den Steuermessbetrag und erteilen hierüber einen Steuermessbescheid. Den Gemeinden obliegt danach die Festsetzung der Steuer durch Anwendung des → Steuersatzes (= → Hebesatz, steuerlicher) auf die Bemessungsgrundlage in einem Steuerbescheid.