Vereinigung bestehender Unternehmen mit dem Zweck gemeinschaftlicher Aufgabenerfüllung, z. B. als → Arbeitsgemeinschaft (ARGE), → Kartell, → Gemeinschaftsunternehmen, → Unternehmensverband, → Konzern oder → Fusion.
Mit Ausnahme des Konzerns und der Fusion, die eine Vollintegration unter einheitlicher Leitung des Gesamtunternehmens anstreben, sind die übrigen Formen Teilintegrationen, die sich durch die Bindungsintensität unterscheiden. Je nach Richtung des Zusammenschlusses kann zwischen horizontalen oder vertikalen, also zwischen gleichartigen oder vor- und nachgelagerten Produktionsstufen in der Wirtschaft unterschieden werden.
Zusammenschlüsse über Branchengrenzen oder Produktionsstufen hinweg werden als lateral bezeichnet. Ursachen von Zusammenschlüssen können persönliche Bedürfnisse von Managern (Prestige bei größerem Unternehmen), Synergieeffekte bei der Beschaffung, Forschung und Entwicklung oder in einem anderen → Funktionsbereich sowie finanzielle oder steuerliche Überlegungen sein.