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Verwahrung

Verpflichtung durch einen Verwahrungsvertrag (→ Vertrag) gem. §§ 688 ff. BGB, eine dem Verwahrer vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren. Beispielsweise liegt ein derartiger Vertrag bei der Wertpapierverwahrung durch eine → Bank im Depot (→ Depotgeschäft) vor.

Waren sind bei → Mängelgewährleistung ebenfalls sachgerecht zu verwahren, bis die Ware ausgetauscht oder ersetzt wird.