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Wirtschaftsordnung

Für den → Betrieb maßgebliche Rahmenbedingungen der Volkswirtschaft. In dieser Ordnung, die sich in Gesetzen ausdrücken kann (Wirtschaftsverfassung), wird geregelt, in welchem Umfang einzelne Wirtschaftssubjekte über Entscheidungskompetenz (z. B. über Produktionsfaktoren) verfügen und in welchem Rahmen sich die Beziehungen zwischen den Wirtschaftssubjekten bewegen dürfen (z. B. → Vertragsfreiheit).

Die Wirtschaftsordnung stellt damit eine Rahmenbedingung für das Verhalten von Wirtschaftssubjekten dar, wobei sich die konkrete Ordnungsform zwischen den beiden Extremformen des Liberalismus und des Sozialismus (→ Wirtschaftssystem) bewegt. Bei der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um die „Soziale Marktwirtschaft“.