Maßnahmen eines Staates, i. R. der → Wirtschaftsordnung ein bestimmtes → Wirtschaftssystem zu realisieren. Die Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland basiert aktuell vor allem auf dem 1967 erlassenen Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG), das die Ziele der Wirtschaftspolitik festschreibt. Die vier Ziele (magisches Viereck) sind
- Preisniveaustabilität,
- hoher Beschäftigungsstand,
- angemessenes Wachstum und
- ausgeglichene Zahlungsbilanz.
Darüber hinaus lassen sich Ziele wie z. B. die Verteilungsgerechtigkeit, Umweltschutz oder Entscheidungsbeteiligung aller Wirtschaftssubjekte verfolgen.