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Abteilung

Organisatorische Einheit, bestehend aus einer oder mehreren → Stellen, wobei i. d. R. eine Stelle der Abteilung, die als → Instanz bezeichnet wird, mit einer Weisungskompetenz ausgestattet ist. Im Gegensatz zu befristeten Stellenzusammenfassungen, wie z. B. bei einem → Kollegium oder einem → Projekt, wird eine Abteilung auf unbegrenzte Zeit gebildet.

Normalerweise kann eine Stelle bzw. ein Mitarbeiter nur einer Abteilung angehören bzw. dieser zugewiesen sein. Eine Ausnahme dieser Regel bildet das → Gruppenkonzept von Likert. Die Größe einer Abteilung ist u. a. abhängig von der Beherrschbarkeit der in der Abteilung angesiedelten Stellen und deren Aufgaben durch die vorangestellte Instanz. Diese Problematik wird in der Literatur unter dem Stichwort → Leitungsspanne diskutiert.