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AfA-Tabelle

Festlegung einer typisierenden → Nutzungsdauer und daraus abgeleiteter Sätze für die lineare → Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein langlebiges → Wirtschaftsgut für steuerliche Zwecke. AfA-Tabellen werden für allgemeine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch für Wirtschaftsgüter bestimmter Wirtschaftszweige aufgestellt. Herausgegeben werden sie vom Bundesfinanzministerium und veröffentlicht im Bundessteuerblatt. Sie sind bindend für die Finanzverwaltung und dienen der einheitlichen Rechtsanwendung. Jedem Steuerpflichtigen steht es frei, durch geeignete Nachweise abweichende Nutzungsdauern dem → Finanzamt anzuzeigen.

Die AfA-Tabellen werden regelmäßig überarbeitet und dem jeweiligen typisierten Stand angepasst. Die in den AfA-Tabellen angegebenen Abschreibungssätze sind auf der Basis eines durchschnittlichen Einschichtbetriebs und des technischen Nutzungspotentials des Wirtschaftsgutes ausgewiesen. Bei Zweischichtbetrieb erhöht sich der Satz um 25 %, bei Drei- und Vierschichtbetrieb um 50 %, sofern die zusätzliche Beanspruchung nicht bereits bei der Festlegung der Nutzungsdauer berücksichtigt wurde.